29. August 2012 - Süddeutsche Zeitung, Leserbrief:
Züge eines Unrechtsstaates
Gegen Oberst Georg Klein, der für die Kundus-Bombardierung am 4. September 2009 verantwortlich war, fand kein Strafprozess statt. Der Generalbundesanwalt stellte die Untersuchung ein. Infolgedessen bleiben alle Indizien, Vermutungen, Beweismittel bestehen, die Klein belasten, da es kein gerichtliches Urteil gab – also keine Rechtskraft weder zur Entlastung noch zur Beschuldigung.
Folglich liegt Autor Peter Blechschmidt daneben, wenn er schreibt: „Keine strafbare Schuld“. Er selbst weist zu Beginn seines Kommentars aber auf das Unvorstellbare mit der Frage hin: „Kann das wahr sein?“
Ja, es ist ein Skandal, dass es zur Beförderung eines solchen Obersten kommt, der nicht einmal die Würde hatte, seinen Rücktritt einzureichen. Ein Skandal, der auffälliger denn je darauf hinweist, dass Deutschland immer weniger als Rechtsstaat und immer mehr als Unrechtsstaat funktioniert. Nach rechtsstaatlichen Grundsätzen kann und sollte der Fall Oberst Klein wieder eröffnet werden.
Luz María de Stéfano Zuloaga de Lenkait, Meerbusch
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