Abstimmungen
Um einen Antrag wirksam werden zu lassen, braucht es mindestens 10% Zustimmungen der AG-Mitglieder: Aufgerundet entsprechen diese 10% derzeit 3 Stimmen.
Abstimmungen können per E-Mail durchgeführt werden.
Betreff und Endtermin sind in der Betreffzeile zu nennen.
Antrags-E-Mails sollen mit "Priorität = hoch" gekennzeichnet werden.
AntragstellerIn kommuniziert nach der Abstimmung das Ergebnis.
14 Tage normale Frist: für neue Anträge,
7 Tage verkürzte Frist für Anträge zu bekannten Angelegenheiten,
3 Tage für Eilanträge
Änderungswünsche hemmen den Fristlauf nicht, doch Zustimmungen können dann zurückgenommen werden. Eine Zustimmung kann auch telefonisch eingeholt werden bei Personen ohne E-Mail-Konto.
Bei Sachentscheidungen gilt das Konsensprinzip, d.h. ab 10% Ablehnung
der abgegebenen Stimmen gilt ein Antrag als nicht angenommen.
Enthaltungen bleiben außer Betracht. Ein begründetes Veto bewirkt ebenfalls die Ablehnung eines Antrags.
Bei Personalentscheidungen gilt das Mehrheitsprinzip.
Gewählt ist, wer mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhält.
Enthaltungen bleiben außer Betracht.
Protokolle
Über die Treffen der AG werden Protokolle angefertigt.
Dabei sollen folgende Fristen eingehalten werden:
10 Tage für den Entwurf,
10 Tage für Korrekturen und Änderungswünsche,
10 Tage für die Abstimmung über die Endfassung.
Mailinglisten
Die AG betreibt zwei Mailinglisten:
attac<dash>arbeitgk<at>listen<dot>attac<dot>de
und
GlobalisierungUndKrieg<at>listen<dot>attac<dot>de
Die erstgenannte kann nur von den Mitgliedern der AG (unmoderiert) genutzt werden. Es wird darum gebeten, diese Adresse nur für ganz wichtige Mitteilungen oder Anfragen zu verwenden, welche die AG in Ihrer Gesamtheit betreffen.
Die zweitgenannte kann auch von anderen Personen verwendet werden, sofern es sich um Postings zu Themen aus dem Aufgabenbereich der AG handelt. Diese Mailliste wird grundsätzlich moderiert betrieben, jedoch kann die Moderation in Einzelfällen nach Antrag aufgehoben werden, wenn nach vorliegender Erfahrung davon auszugehen ist, dass keine Beanstandungen hinsichtlich Themen- und Netiquette-Einhaltung zu erwarten sind. Bei berechtigten Beanstandungen oder störendem Verhalten kann die Moderation (vorübergehend oder auf Dauer) wieder eingeführt werden.
Sonstige Regelungen
attac-Regelsammlung (Stand 16.8.2006, ergänzt am 19.5.2009)




