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20. Mai 2014 - Luz Maria de Stefano de Lenkait:

Kommentar zu

Süddeutsche Zeitung vom 19.5.2014: Leitartikel
"65 Jahre Grundgesetz - Ein deutsches Glück" von Heribert Prantl

Hand in Hand mit der Würde des Menschen:
Das Friedensgebot im Grundgesetz

Den richtigen Überlegungen des aufgeklärten Journalisten Heribert Prantl ist nur zuzustimmen. Allerdings vermisst man in seinem Leitartikel "65 Jahre Grundgesetz - Ein deutsches Glück" (SZ, 19.5.2014) das Friedensgebot, ein grundsätzliche Gebot, das heute wichtiger und bedeutsamer denn je herausragt. Ohne Frieden ist alles verloren, jedes Glück überhaupt, denn im Krieg gehen alle Grundrechte zu Grunde. Der Krieg ist das größte Attentat gegen die Menschheit, das größte Attentat gegen die Würde des Menschen. Das Friedensgebot geht Hand in Hand mit der Würde des Menschen. Gerade dieses Friedensgebot ist jetzt in Gefahr, wenn EU-Kommissare und CDU/CSU/SPD Bundesregierung Deutschlands dabei sind, es zu missachten.

Die politisch und massen-medial orchestrierte Stimmungsmache gegen Russland ist brandgefährlich. Weder EU noch bundesdeutsche Politiker sprechen den Tenor und Geist des Grundgesetzes. Mitten im wahnsinnigen Geschrei gegen Russland ist die Bundeskanzlerin gefordert, eindeutig Nein zu einem Krieg gegen Russland zu erklären. Damit vertritt sie die gesamte deutsche Bevölkerung, die keinen Krieg und keinen Faschismus auf deutschem Boden will.

Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt wirft EU-Beamten Größenwahnsinn vor und warnt vor einem Drittem Weltkrieg. Bezeichnenderweise wird er medial verschwiegen. Umso erforderlicher ist die Aussage der Bundeskanzlerin im Sinne des grundgesetzlichen Friedensgebotes mitten in dem Skandal von Brandreden deutscher Politiker. Das Friedensgebot gehört par exzellence zur Lebensordnung der Bundesrepublik.

Es gibt allerdings beängstigende Parallelen zu längst vergessen geglaubten Zeiten.

Erschreckend sind das geradezu zwanghafte Feindbild Putin, die Geringschätzung russischer Sicherheitsinteressen und die unübersehbare Sympathie für die westliche Expansionspolitik einer absprachewidrigen militärischen Bedrängung Russlands. Ausgeblendet wird dabei auch, dass der Westen unter diversen falschen "rechtfertigenden" Vorwänden (Sicherheitsinteressen, „Menschenrechte“ etc.) ganze Länder (Vietnam, Serbien/Kosovo, Afghanistan, Irak, Libyen) mit Verwüstungen und Verseuchungen überzogen hat.

Mit dem durch den Krieg gegen Jugoslawien, dem sogenannten Kosovokrieg, begangenen Tabubruch eines brutalen Angriffskrieges ist die Geisel des Krieges nach Europa zurückgekehrt, Krieg geht wieder auch von deutschem Boden aus. Und jetzt wird politisch verlogen wie seinerzeit gegen Serbien wieder gezündelt - diesmal gegen Russland. Damit ist das Grundgesetz längst in Gefahr unterzugehen. Mit den gravierenden gegenwärtigen Grundgesetz-Verstößen sollte sich Heribert Prantl befassen. Das Friedensgebot ist eindeutig und lässt sich nicht beliebig interpretieren.

Vor der gegenwärtigen Kriegsgefahr und angesichts der fehlenden politischen Verantwortung gegenüber dieser Gefahr für Europa, sollte das Bundesverfassungsgericht bemüht werden, die Regierenden endlich in die festgeschriebenen grundgesetzmäßigen Schranken zu weisen.

Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait