Worum geht's bei den Internetsperren?
Eine Kurzzusammenfassung als fünfminütiges Video gibt's auf RetteDeineFreiheit.de.
Internetsperren werden durch das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen oder auch Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) umgesetzt (Wikipedia). Das Thema wurde in der Politik bzw. insbesondere von der Familienministerin von der Leyen (CDU) im Herbst 2008 aufgegriffen. Am 18. Juni 2009 wurde das Gesetz vom Bundestag von der CDU und SPD abgesegnet.
Verfahrenstechnisch wird eine Domain-Sperrliste erstellt; wird eine entsprechende Webseite aufgerufen, erscheint stattdessen ein Stoppschild.
Fragen und Antworten
Was ist am Gesetz auszusetzen? Es soll doch Kinder schützen.
Kinder werden geschützt, indem man sexuellen Missbrauch verhindert und Täter bestraft. Das Gesetz hat damit aber gar nichts zu tun. Im Gegenteil: Ähnliche Sperrlisten in anderen Ländern haben offensichtlich dazu geführt, dass Webseiten mit entsprechenden Inhalten einfach nur gesperrt werden (Quelle1, Quelle2); eine Löschung oder Verfolgung der Täter scheint nachrangig geworden zu sein. Das Gesetz wird in der Praxis zu Täterschutz führen, weswegen auch Missbrauchsopfer gegen die Sperren sind.
Aber es muss doch was getan werden, denn... die Webseiten mit Kinderpornographie liegen im Ausland, in dem KP nicht verboten ist.
Das ist freie Erfindung. Bei Stichproben wurde festgestellt, dass die fraglichen Seiten größtenteils in den USA liegen. Außerdem gibt es keine Staaten, die Kinderpornographie tolerieren. Auf konkrete Nachfragen, welche Staaten denn unkooperativ sein sollen, weiß weder die Regierung noch das BKA eine Antwort. Diverse (falsche) Vermutungen von Frau von der Leyen haben schon zu diplomatischen Problemen geführt, ähnliche Vermutungen des BKA-Chefs sind geradezu bizarr.
Warum gibt es dann Probleme mit der Verfolgung/Löschung der Kinderpornographie?
Die Löschung von entsprechenden Seiten ist nach o.g. Stichproben offensichtlich in der Praxis durchaus simpel - hier scheint das Problem vielmehr zu sein, dass das BKA sich aus bürokratischen Gründen weigert, die (technischen) Betreiber der entsprechenden Rechner einfach direkt zu kontaktieren. Das wäre aber schon angesichts der Tatsache, dass sich ein Teil der Bilder auch z.B. auf von Hackern unbemerkt übernommenen Rechnern befindet, unbedingt nötig.
Aber es muss doch was getan werden, denn... Kinderpornographie wird immer mehr zum Problem.
Keine Frage, Kinderpornographie muss bekämpft werden, jedoch müssen die als Fakten präsentierten Aussagen der Politiker hinterfragt werden.
Die Zahl der Missbrauchsfälle nimmt zu? Nein. Das BKA behauptet zwar zeitweise das Gegenteil, aber die Kriminalstatistik aus gleichem Hause spricht eine andere Sprache (Quelle1, Quelle2).
Zum Konsum von Kinderpornographie liegen keine belastbaren Zahlen vor. Die relativ hohen Zahlen, die von verschiedener Seite genannt werden, sind entweder unbelegt oder aus dem Zusammenhang gerissen (Quelle). Selbst in der Gesetzesbegründung wird auf die 12.000 Verdächtigten der Operation Himmel verwiesen und impliziert, dass diese Verdächtigten allesamt Kinderpornokonsumenten waren. Verurteilungen gab es jedoch fast keine, da die Verdächtigungen größtenteils völlig haltlos waren und die Operation vielmehr ein Beispiel für schlechte Ermittlungsarbeit durch unreflektierte Nutzung von technischen Überwachungsmöglichkeiten war.
Wieso "Zensursula"? Was hat die Sperrung von Kinderpornographie mit Zensur zu tun?
Nichts. Der Spitzname für Frau von der Leyen drückt vielmehr aus, dass die Kritiker zweifeln, dass die Sperr-Infrastruktur tatsächlich nur gegen Kinderpornographie benutzt werden wird. Zum einen wird Kinderpornographie größtenteils gar nicht im WWW getauscht, sondern über Tauschbörsen etc., die vom Gesetz nicht erfasst werden (Quelle). Zum anderen tauchen in Ländern, die entsprechende Sperren haben, "zufällig" politisch unliebsame Webseiten auf den Sperrlisten auf (Quelle1, Quelle2), und es wird auch gerne von verschiedener Seite nach einer Ausweitung der Sperren auf andere Inhalte gefordert. Das Gesetz hat erst in einer Revision ein Kontrollgremium für die Sperrliste bekommen; in der ersten Version hätte das BKA völlige Narrenfreiheit gehabt.
Aber das Internet darf kein rechtsfreier Raum bleiben!
Wer schonmal eine Homepage angelegt hat, weiß, dass das Internet kein "rechtsfreier Raum" ist. Kein Impressum?- Abmahnung vom Rechtsanwalt. Beleidigende Texte im Gästebuch?- Anzeige. Selbst mit klar ironischen Bemerkungen muss vorsichtig umgegangen werden. Wirtschaftsausschüsse haben Bedenken wegen Überregulierung.
Kurz: Die rechtlichen Rahmenbedingungen existieren, gelten Online wie Offline und wurden und werden durchgesetzt. Eine parallele zweite "Durchsetzungsinstanz", wie sie eine Sperrliste wäre, wird nicht benötigt.
Der "Rechtsfreie Raum" ist eine Erfindung von Frau von der Leyen.
Wie kann so ein Gesetz dann durchkommen?
Gute Frage. Insgesamt ist die Geschichte ein Kuriosum:
- Bis Herbst 2008 wurde das Thema politisch praktisch nicht verfolgt. Im Gegenteil: Lange Zeit gab es keine Meldestellen, bisweilen wurden Leute, die entsprechendes Material zur Anzeige bringen wollten, sogar von den Behörden angezeigt. Aus diesem Misstand heraus ist z.B. das "Netz gegen Kinderporno" entstanden - abseits von Behörden und Politik.
- Auf einmal wird das Thema von einer Politikerin aufgegriffen, die als allererstes mit ausgewählten Internet-Zugangsanbietern - unter Umgehung von Gesetzgebung und Exekutive - verhandelt und sich erst später um die rechtliche Seite kümmert, dabei aber von der Thematik an sich anscheinend wenig Kenntnis hat (z.B. wusste sie in einem Spiegel-Interview offensichtlich nicht, was es mit obengenanntem "Netz gegen Kinderporno" auf sich hatte).
- Der erste Gesetzentwurf ist von sehr zweifelhafter Qualität. Kein Kontrollgremium für die Sperrlisten ist vorgesehen; Zugriffe auf gesperrte Seiten werden protokolliert; an eine Sperrung sind keine weiteren Anforderungen (wie z.B. vorheriger Löschungsversuch) gebunden; dafür wird auf die arme Exekutive Rücksicht genommen, indem z.B. keine Aktualisierung der Sperrlisten an Wochenenden erfolgen soll. Auch andere Teile sind brisant: Als Kriterium zum Sperren reicht ein Link auf eine gesperrte Seite aus. Man überlege sich, was das in Web 2.0-Zeiten bedeutet: Ist Seite A nicht genehm? Einfach einen Kommentar in einem Blog oder einem Artikel-Review dort hinterlassen, dort einen gesperrten Link einschmuggeln und melden. So einfach geht das. Was mag sowas z.B. für Attacies heißen?
Ernsthafte festgeschriebene Evaluationskriterien oder ähnliches gibt es auch nicht. - Ein nachgebesserter Entwurf (zeitliche Beschränkung des Gesetzes, Löschen vor Sperren) wird vom Bundestag trotz einer mittlerweile von über 130.000 Leuten unterschriebenen Online-Petition dagegen von CDU und SPD durchgewunken. Interessant ist auch, dass Abgeordneten der SPD dabei die klare Ablehnung ihres Beirates ignoriert haben.
- Die Bundesnetzagentur bittet um Kommentare zur technischen Richtlinie zur Umsetzung der Sperren auf, gleichzeitig ist das entsprechende Dokument aber Geheimsache; ebenso dürfen Kommentare dazu nur geheim eingereicht werden.
- Nach der Bundestagswahl räumt Schäuble ein, dass das Gesetz diverse handwerkliche Fehler hat, und begründet es damit, dass das Gesetz vor der Wahl noch schnell als Abgrenzung der CDU zu anderen Parteien dienen sollte (Quelle).
- Bei den Koalitionsverhandlungen von CDU und FDP wird von einem "Durchsetzen der FDP" und "Aussetzen der Sperren" geredet. Bei genauerem Hinschauen entpuppt sich die Pressemitteilung jedoch als Beschreibung des Status Quo: Die "Fortschritte" sind reine Formulierungssache.
Warum ist das Thema für Attac relevant?
- Die Entwicklungen sorgen für ein Klima, in dem sich Bürger nicht mehr trauen, sich frei im Netz zu bewegen, da ein falscher Klick (ggf. auch über einen betrügerischen Link) schon zu Problemen führen kann.
- Es wird die technische Grundlage für eine Zensurinfrastruktur geschaffen, obwohl im konkreten Fall die bisherigen technischen und rechtlichen Möglichkeiten bei weitem ausreichten, das Problem anzugehen.
- Sowohl das Gesetz als auch der Gesetzgebungsprozess ist rechtlich bzw. politisch fragwürdig.
Forderungen der AG DatÜ
Die AG DatÜ fordert (siehe auch Forderungen zur Vorratsdatenspeicherung):
- Gewährleistung der Meinungsfreiheit und des freien Meinungs- und Informationsaustauschs über das Internet
- Verbot der Installation von Filtern in die Infrastruktur des Internet
- Schaffung von konsistenten praxisfähigen Regelungen für Dienstanbieter, insbesondere auch im Hinblick auf Nichtregierungsorganisationen und Privatpersonen
Weiteres Material
- mogis - Missbrauchsopfer gegen Internetsperren
- ak-zensur.de - Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur





